Strahlenschutz

Die in Kernkraftwerken und kerntechnischen Anlagen auftretenden ionisierenden Strahlen müssen nach den geltenden Strahlenschutzverordnungen ständig überwacht werden, um sowohl das Betriebspersonal als auch die Umwelt vor Schäden zu schützen.

Für die Vielfalt der Strahlenarten und der radioaktiven Substanzen in gasförmigen und flüssigen Medien mit den jeweils festgelegten Nachweisempfindlichkeiten sind verschiedenartige Meßverfahren erforderlich, die sich hauptsächlich durch das Meßfühlerprinzip, d.h. durch das Meßgefäß und den Detektortyp unterscheiden.

Gammastrahlen mit einer Energie von mehr als 60 keV werden meistens direkt mit einer Gamma-lonisationskammer gemessen, z.B. bei der Ortsdosisleistungsmessung. Für die Messung gammastrahlender Substanzen in Abwässern werden Szintillationszähler mit NaJ-Kristall verwendet, die im Zentrum von ringschalenförmigen Meßgefäßen angeordnet sind. Die Aktivitätsüberwachung von Dampf- und Kühlkreisläufen wird ebenfalls mit Szintillationszählern und Ionisationskammern vorgenommen.

Die Aktivität von Gasen, insbesondere von Edelgasen in der Kaminfortluft, wird über die Bestrahlung gemessen. Für die integrale Messung werden dünnwandige Zählrohre, Methandurchflußzähler und neuentwickelte Plastik-Szintillationszähler eingesetzt. Da für die einzelnen Edelgasnuklide individuelle Freisetzungsraten bestehen, ist in manchen Fällen auch eine nuklidspezifische Messung der Aktivitätskonzentration erforderlich. Diese geschieht z.B. mit einem Lithium gedrifteten Germaniumdetektor hoher Energieauflösung und der entsprechenden Anzahl von einkanaligen Zählratenmessern.

Einzelne Nuklide, z.B. Jod 131 und radioaktive Staubteile in der Luft (Aersole) können mit der erforderlichen Empfindlichkeit nur über eine Anreicherung auf geeigneten Filtern gemessen werden. Als Detektoren finden Szintillationszähler und Endfensterzählrohre Verwendung.



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